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   BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58   

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https://dejure.org/1959,6264
BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58 (https://dejure.org/1959,6264)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1959 - 1 StR 652/58 (https://dejure.org/1959,6264)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1959 - 1 StR 652/58 (https://dejure.org/1959,6264)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50
    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58
    Wenn auch das Landgericht den Angeklagten S. und H. nach den bisherigen Urteilsfeststellungen die Vergünstigung des § 157 StGB mit Recht versagt hat, so besteht doch die Möglichkeit, daß sich in der neuen Hauptverhandlung ein Sachverhalt ergibt, auf Grund dessen bei beiden Angeklagten - aus Rechtsgründen (vgl. u.a. BGHSt 1, 22, 28 f) [BGH 09.01.1951 - 4 StR 55/50] nicht auch bei Sc. - die Voraussetzungen des § 157 zu bejahen sind.
  • BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58
    Der Verstoß gegen § 55 StPO und die unsachgemäße Art der Vernehmungen werden bei der Strafzumessung zugunsten der beiden Beschwerdeführer zu berücksichtigen sein (vgl. wegen der Nichtbelehrung nach § 55 StPO u.a. BGH LM Nr. 30 zu § 267 Abs. 3 StPO; NJW 1955, 1933 Nr. 22).
  • BGH, 19.04.1951 - 4 StR 54/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58
    Nach Sachlage ist nicht auszuschließen, daß auch bei Schnitzlohne die Voraussetzungen des § 158 StGB vorliegen (vgl. die auf S. 5 UA wiedergegebenen Einlassungen der beiden Beschwerdeführer; ferner BGH NJW 1951, 727 Nr. 28).
  • RG, 02.06.1930 - III 243/30

    1. Zur Anwendung des § 158 StGB. 2. Kann die vor dem Schöffengericht durch Eid

    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58
    Geschah dies allerdings - sei es auf Grund eigener Entschließung des Richters oder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft (vgl. §§ 165, 162 StPO) - zum Zwecke der "Einleitung" (oder Fortführung) eines Ermittlungsverfahrens wegen Meineids gegen die Beschwerdeführer, so könnte § 158 StGB nicht zur Anwendung kommen (vgl. § 158 Abs. 2 letzt. Halbs.; ferner u.a. RGSt 58, 184; 64, 215; 73, 335).
  • RG, 16.05.1924 - I 440/24

    Wann liegt ein Widerruf und eine eingeleitete Untersuchung im Sinne der §§ 158,

    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58
    Geschah dies allerdings - sei es auf Grund eigener Entschließung des Richters oder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft (vgl. §§ 165, 162 StPO) - zum Zwecke der "Einleitung" (oder Fortführung) eines Ermittlungsverfahrens wegen Meineids gegen die Beschwerdeführer, so könnte § 158 StGB nicht zur Anwendung kommen (vgl. § 158 Abs. 2 letzt. Halbs.; ferner u.a. RGSt 58, 184; 64, 215; 73, 335).
  • RG, 16.10.1939 - 2 D 611/39

    Eine Untersuchung ist i. S. der §§ 158, 163 Abs. 2 StGB. auch dann "eingeleitet",

    Auszug aus BGH, 03.02.1959 - 1 StR 652/58
    Geschah dies allerdings - sei es auf Grund eigener Entschließung des Richters oder auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft (vgl. §§ 165, 162 StPO) - zum Zwecke der "Einleitung" (oder Fortführung) eines Ermittlungsverfahrens wegen Meineids gegen die Beschwerdeführer, so könnte § 158 StGB nicht zur Anwendung kommen (vgl. § 158 Abs. 2 letzt. Halbs.; ferner u.a. RGSt 58, 184; 64, 215; 73, 335).
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